Schweden: Erster Fall von Wolfshybriden

Erstellt von Peter Peuker Am: 14. Oktober 2017 - 10:33

Zum Ende des Sommers dokumentierte eine Wildkamera der Landesverwaltung in einem Waldgebiet bei Bie, nördlich der Stadt Katrineholm (Provinz Södermanland/Mittelschweden), Welpen von Hundeartigen. In diesem Gebiet hatte man ein Wolfspaar nachgewiesen und vorbehaltlich einer durchzuführenden DNA-Untersuchung wurden die Welpen zunächst als Wolfswelpen eingeordnet. Ungewöhnlich war nämlich, dass die Welpen ein schwarzes Fell hatten.
Die Schwedische Landwirtschaftsuniversität (SLU) hat mit Hilfe tiefgehender DNA-Analysen aus eingesammelten Losungsproben festgestellt, dass es sich bei den dunkel gefärbten wolfsähnlichen Welpen mit größter Wahrscheinlichkeit um die erste Generation von Hybriden zwischen Wolf und Hund handelt, schreibt die Landesverwaltung von Södermanland auf ihrer Web-Seite. Jetzt berät die Verwaltung über das weitere Vorgehen und auf welche Weise die Wolfshybriden entnommen werden sollen.
- Das ist das erste Mal in Schweden. Wir hatten bisher nur einen Fall in Norwegen, sagt der Wolfsforscher Olof Liberg gegenüber Jaktjournalen.
- Wenn es Hybriden sind, dann sollten sie schnellst möglich entnommen werden. Hunde-Gene sollen sich nicht in der Wolfspopulation ausbreiten, so Liberg.

Quelle: Jaktjournalen, 2017-10-13

Update 2017-10-14, 19:00 Uhr

Hybridwelpen entdeckt
Die Landesverwaltung von Södermanlands län hat Hybridwelpen aus der Kreuzung zwischen Wolf und Hund festgestellt. Das wurde jetzt durch die DNA-Analyse bekräftigt. In Schweden ist das der erste Fall.
Die Entnahme der Hybriden ist erforderlich, so dass in den schwedischen Wolfsbestand keine Gene von Hunden eingemischt werden. Die Landesverwaltung von Södermanlands län ist verantwortlich, um den Beschluss für eine Schutzjagd auf die Hybriden zu fassen. Wenn eine Schutzjagd notwendig wird, hat das Staatliche Naturschutzamt (Naturvårdsverket) die Möglichkeit für eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung eines solchen Jagdmittels erteilt.

Quelle: Naturvårdsverket, 2017-10-13

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