Das Naturschutzamt hat sich am 23. Januar über die Einlegung der Rechtsmittel durch den Raubtierverband beim Verwaltungsgericht zum Schutzjagdbeschluss auf das Wolfspaar in Junsele geäußert.
Das Naturschutzamt beurteilt abschließend, dass es nicht eine Frage des Schadens ist, der sich durch eine Anzahl von Rentierrissen darstellt, sondern es sich auch um die Störung der Rentierherden handelt, die von den Wölfen verursacht wird. Der negative Effekt dieser Störung während der Winterweidesaison, wegen der wachsenden Empfindlichkeit der Rene für Beunruhigungen, hat erhebliche ökonomische Schäden auf kurze oder lange Sicht zur Folge. Aufgrund des Schadenssituation, die bis zur Fassung des Schutzjagdbeschlusses entstand, fand das Naturschutzamt keinen Grund einzuschätzen, dass die Situation sich in eine andere Richtung entwickeln würde. Soll heißen, dass sich die Schadenssituation in der Region ändern würde.
Das war der Grund dafür, dass der Beschluss zur Schutzjagd entsprechend §§ 23 a und 23 b der Jagdverordnung gefasst wurde, trotz des genetischen Werts der Wölfin.
Das Naturschutzamt hat sich auch mit der vorliegenden Beschlussanfechtung des Naturschutzverbandes befasst. Die Stellungnahme wird beim Verwaltungsgericht spätestens am 28. Januar eingehen.
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