Schweden: Auch im kommenden Winter "Feuer frei" auf Wölfe

Erstellt von Peter Peuker Am: 22. Oktober 2015 - 21:45

Die Landesverwaltungen von Mittelschweden warten auf den Bescheid zur Wolfslizenzjagd im kommenden Winter


Auf der Internetseite „Jakt & Jägare“ eines der schwedischen Jagdverbände (Jägarnas Riksförbund)* erschien am 22.10.2015 folgender Artikel:

Die Landesverwaltungen der mittelschwedischen Wolfsregionen rechnen damit, dass es in diesem Winter eine Lizenzjagd auf Wölfe geben wird, schreibt die schwedische Tageszeitung Nerikes Allehanda.
Die mittelschwedischen Verwaltungsgebiete umfassen die Provinzen Örebro län, Värmlands län, Dalarnas län, Västmanlands län, Gävleborgs län und Västra Götalands län.
Die Verwaltungen beraten derzeit über Möglichkeiten, dass es eine Wolfslizenzjagd am Anfang kommenden Jahres geben wird.
– Ja, es laufen Diskussionen in den betroffenen Verwaltungsgebieten über eine geeignete Zusammenarbeit, sagt Mariana Skoglund, Sachgebietsleiterin für Natur und Wild bei der Landesverwaltung von Örebro län, gegenüber der Zeitung.
Unter den Landesverwaltungen besteht die Auffassung, dass es jetzt nicht mehr darum geht, ob es eine Wolfsjagd gibt, sondern darum, wie viele Wölfe geschossen werden sollen. Eine Entscheidung dazu wird Anfang November erwartet.
In der Vergangenheit wurde gegen den Lizenzjagdbeschluss von verschiedenen Naturschutzorganisationen Berufung eingelegt und auch in diesem Jahr wird es zum gleichen Prozedere kommen, erwartet Mariana Skoglund.

* Jägarnas Riksförbund (Reichsverband der Jäger) hat ca. 30.000 Mitglieder. Im Vergleich dazu hat der Svenska Jägareförbundet (Schwedischer Jagdverband) 145.000 Mitglieder.

aus dem Schwedischen von Peter Peuker

Quelle: Jakt & Jägare, 2015-10-22

Anmerkung:
Das Ergebnis des Monitorings im Winter 2014/2015 hat ergeben, dass es in Schweden 415 Wölfe gibt.
Im Rahmen der Lizenzjagd auf Wölfe im Winter 2015 wurden in den Provinzen Värmland, Örebro und Dalarna über 40 Wölfe abgeschossen. Unberücksichtigt sind in diesen Zahlen, die bei sogenannten Schutzjagden und auf der Grundlage des § 28 der Jagdverordnung*  abgeschossenen Wölfe sowie illegale Wolfsabschüsse (Wilderei).

*Der § 28 der schwedischen Jagdverordnung räumt das Recht ein, Nutztiere vor einem Angriff von Raubtieren zu schützen. Dabei ist auch die Tötung des Raubtieres zulässig.